Ach, Lunessa, jetzt erspar uns doch wenigstens die üblichen Stammtischparolen zum deutschen Rechtssystem, ja?
Das hat nichts mit Stammtischparolen zu tun.
Jasmin fällt unter das Jugendstrafrecht und da wird bei sowas normal keine Anklage erhoben. Egal welchen Hintergrund die Täterin hat. Es würde wohl auf Sozialstunden hinauslaufen und die Akte wird geschlossen.
Wenn Lena Schmerzensgeld sehen will, muss sie den Weg der Zivilklage bestreiten.
Aber ein hohes Schmerzensgeld wird auch nicht dabei rumkommen