Jasmin „Joy“ Cadete

  • Ach, Lunessa, jetzt erspar uns doch wenigstens die üblichen Stammtischparolen zum deutschen Rechtssystem, ja?


    Das hat nichts mit Stammtischparolen zu tun.
    Jasmin fällt unter das Jugendstrafrecht und da wird bei sowas normal keine Anklage erhoben. Egal welchen Hintergrund die Täterin hat. Es würde wohl auf Sozialstunden hinauslaufen und die Akte wird geschlossen.
    Wenn Lena Schmerzensgeld sehen will, muss sie den Weg der Zivilklage bestreiten.
    Aber ein hohes Schmerzensgeld wird auch nicht dabei rumkommen

  • Zudem ist ja auch noch zu berücksichtigen, dass Jasmin in einer "Ausnahmesituation" war und sich von Lena provoziert fühlte! Also im Affekt gehandelt hatte. Und in manchen Vierteln von Frankfurt a.M. weiß man auch gar nicht, dass man sich verbal verletzen aber nicht handgreiflich werden darf (so wie Heidi es uns so schön erklärt hat, in der letzten Sendung!
    Dazu passend heute„Frankfurt: 600 Kids flippen aus – Polizisten bei Flashmob verletzt“


    https://www.bild.de/regional/f…-60845562.bildMobile.html?

  • dass man sich verbal verletzen aber nicht handgreiflich werden darf


    ...verbale verletzungen tun aber auch weh, können demütigen, schläge provozieren und auch zu anzeigen und verurteilungen führen.
    da hat heidi nicht gerade einen guten rat gegeben
    ...aber sie hat dann ja weiter ausgeführt, dass sie viele dinge ignoriert. (Allerdings fällt das leichter, wenn man seine luxus-rückzugsorte hat und sich gute anwälte leisten kann)


    GNTM ist kein geschützter Raum für Kandidatinnen mit Persönlichkeitsstörungen. Eher eine Echokammer in der Probleme verstärkt werden.
    Jasmin wurde von der Produktion in der Staffel gelassen, weil man hoffte, dass sie weiter polarisiert und die Mädchen ärgert, ärgert ärgert. Das war nicht ungefährlich.


    Für mich ist Jasmin inzwischen Geschichte.
    Es wird in jeder noch kommenden Staffel eine Jasmin oder Leticia geben. Leider.

    Tanz ist Esperanto mit dem ganzen Körper----Fred Astaire

  • Du warst sicherlich nicht an einer Schule mit einem erhöhten Anteil an Problemkindern. Mehr darf ich nicht schreiben wegen der Moralpolizei :D


    Ich bin in Berlin zur Schule gegangen!
    Aber trotzdem hatten wir keinen Anteil an Problemkindern, also tatsächlich gar kein Problemkind. Aber das ist auch schon etwas länger her. :D


    Ich glaube, dass war nicht auf den konkreten Fall bezogen, dass Jasmin im Knast oder in der Psychiatrie landet. Ich habe es jedenfalls so aufgefasst, dass ihr weg sie dorthin führen wird, wenn sie ihr Leben nicht ändert.

  • Das hat nichts mit Stammtischparolen zu tun.
    Jasmin fällt unter das Jugendstrafrecht und da wird bei sowas normal keine Anklage erhoben. Egal welchen Hintergrund die Täterin hat. Es würde wohl auf Sozialstunden hinauslaufen und die Akte wird geschlossen.
    Wenn Lena Schmerzensgeld sehen will, muss sie den Weg der Zivilklage bestreiten.
    Aber ein hohes Schmerzensgeld wird auch nicht dabei rumkommen


    Seit wann wird im Jugendstrafrecht keine Anklage erhoben? Was glaubst du denn, wer Jasmin im Fall der Fälle zu den Sozialstunden verurteilt? Der Rechtspfleger im Vorbeigehen oder was? Auch einer Jugendlichen muss erst mal in einem ordentlichen Strafprozess nachgewiesen werden, dass sie sich überhaupt einer Straftat schuldig gemacht hat, bevor sie dann - vom dazu berufenen Richter - zu Sozialstunden verurteilt werden kann.
    Richtig ist, dass der Strafprozess im Jugendstrafrecht etwas anders aufgebaut ist und dass das Jugendstrafrecht schlichtweg andere Ziele hat als das für Erwachsene und deswegen eben andere Ergebnisse am Ende stehen wie z. B. die von dir erwähnten Sozialstunden.
    Und Lunessa, es ist wirklich unterstes Stammtischniveau, schon gleich mal zu behaupten, Sozialstunden sind eh lächerlich und vor allem dann zu sagen, die werden nachher eh wieder aufgehoben wegen ihrer schweren Kindheit. Wenn sie ein Richter erst mal zu Sozialstunden verurteilt hat, wer soll die denn dann deiner Meinung nach aufheben? Das ist wirklich einfach nur das übliche Stammtischgelaber. Dass man bei einer Jugendlichen im Rahmen der Strafzumessung durchaus noch in Betracht zieht, wie reif sie schon ist und welche Chance sie überhaupt im Leben hatte, zu einem vernünftigen Erwachsenen zu werden, das finde ich schon richtig. Aber bei dir sind das die üblichen Parolen a la "Wer ne schwere Kindheit hatte oder Ausländer ist, darf sich in diesem Land sowieso alles erlauben, das Justizsystem ist Scheiße, und Sozialstunden bei Jugendlichen und Bewährung bei Erwachsenen sind ohnehin das Gleiche wie ein Freispruch. Gehört alles in den Knast gesteckt und der Schlüssel weggeworfen". Ich kann's echt nicht mehr hören.


  • Und Lunessa, es ist wirklich unterstes Stammtischniveau, schon gleich mal zu behaupten, Sozialstunden sind eh lächerlich und vor allem dann zu sagen, die werden nachher eh wieder aufgehoben wegen ihrer schweren Kindheit. Wenn sie ein Richter erst mal zu Sozialstunden verurteilt hat, wer soll die denn dann deiner Meinung nach aufheben? Das ist wirklich einfach nur das übliche Stammtischgelaber. Dass man bei einer Jugendlichen im Rahmen der Strafzumessung durchaus noch in Betracht zieht, wie reif sie schon ist und welche Chance sie überhaupt im Leben hatte, zu einem vernünftigen Erwachsenen zu werden, das finde ich schon richtig. Aber bei dir sind das die üblichen Parolen a la "Wer ne schwere Kindheit hatte oder Ausländer ist, darf sich in diesem Land sowieso alles erlauben, das Justizsystem ist Scheiße, und Sozialstunden bei Jugendlichen und Bewährung bei Erwachsenen sind ohnehin das Gleiche wie ein Freispruch. Gehört alles in den Knast gesteckt und der Schlüssel weggeworfen". Ich kann's echt nicht mehr hören.


    Vielen Dank für deine Aufklärung. Ich habe zwar kein Jurastudium, deswegen bin ich aber noch lange nicht "unterstes Stammtischniveau".
    Es gibt auch sicherlich viele Gebiete, auf denen du keine Expertin bist und trotzdem eifrig deinen Senf abgibst.
    Vieles was du mir unterstellst, habe ich gar nicht gesagt, z.B. dass Sozialstunden, wenn sie denn wirklich abgeleistet werden, keinen Sinn hätten. Und wo hab ich z.B. etwas von Ausländern gesagt? Mir scheint, dass da in deinem Kopf irgendein Film abläuft, was aber nichts mit mir zu tun hat, und dass du vieles reinproijzierst, was gar nicht dasteht und was ich nicht mal gedacht habe. Anscheinend hattest du schon viel mit Stammtischmeinungen zu tun, in deinem Leben.


    Außerdem kann man Strafzumessung für einfache Körperverletzung im Jugendstrafrecht und entsprechende Urteile heutzutage auch im Internet nachlesen.
    Ich habe zwar keine juristische Vorbildung, maße mir aber als gut funktionierender, steuerzahlenden Bürger trotzdem eine Meinung über unser Rechtssystem an (das ja auch nur mit Steuergeldern funktioniert).
    Und ich finde wirklich, dass z.B. das Jugendstrafrecht oft zu lasch ist. Viele sind doch schon so abgebrüht, dass z.B. zwei Wochen Jugendarrest für einen 19 jährigen, der seine Mutter gewürgt und mit dem Tod bedroht hat, nachdem er vorher schon ein paar Anzeigen wegen Körperverletzungen bekommen hat, eher eine Ermunterung sind, so weiterzumachen.


    Und dass sich "schwere Kindheit", Mißbrauch oder sogar sexuelle Gewalterfahrungen strafmindernd auswirken, ist heutzutage nicht nur hochqualifizierten Juristen bekannt.
    Und kein Verteidiger, würde es sich entgehen lassen, dies ins Feld zu führen, wenn möglich.


    Habe gerade so aus dem Augenwinkel heraus gelesen:
    "Da es sich bei der einfachen und bei der gefährlichen Körperverletzung um Vergehen handelt, werden diese nur auf Antrag des Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt."
    https://www.kanzleiwehner.de/2…strafrecht/#hoechststrafe


    Und heißt das nicht, dass in dem uns vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich wirklich keine Anklage erhoben werden könnte, zumindest nicht gegen Jasmin?

  • "Auf Antrag des Geschädigten" heißt doch nichts anderes, als dass Lena aktiv werden müsste, aber das ist doch fast überall der Fall ("wo kein Kläger, da kein Richter", Mord wäre eine offensichtliche Ausnahme), und sie hat sich doch einen Anwalt genommen und die entsprechenden Schritte in die Wege geleitet. Anklage kann also durchaus erhoben werden und für wahrscheinlich halte ich das auch.

  • Bei Straftaten, was Mord und Körperverletzung sind, gibt die Polizei die Angelegenheit nach Beendigung der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft.
    Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird.
    Bei Körperverletzung hat der Geschädigte meist vorher Anzeige bei der Polizei gestellt. Bei Mord logischerweise nicht, da läuft das automatisch.


    Der Geschädigte, hier Lena, kann als Nebenkläger auftreten. Sollte die Anklage fallen gelassen werden oder das Verfahren aus welchen Gründen auch immer (z.b Geringfügigkeit) eingestellt werden, kann der Geschädigte im Wege der Zivilklage seinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen.

  • Da Lena das ganze 3 Monate nach der Tat macht, ist das eher Rache,als Gerechtigkeit.


    Da nehme ich ihr auch nicht solche Sachen ab ,wie "Als ich das im TV sah, kam alles wieder hoch".
    Wenn es so schlimm gewesen wäre, hätte sie direkt eine Anzeige gemacht. Spätestens,wenn sie zurück in Deutschland sind.


    Und eigentlich sollte sich Lena bei Jasmin bedanken. Denn nur dank Jasmin ist Lena überhaupt noch bei der Show dabei.Wahrscheinlich hätten 90%-95 der Mädels gerne mit Lena getauscht, wenn sie dafür statt rauszufliegen weitergekommen wären.

  • Bei Straftaten, was Mord und Körperverletzung sind, gibt die Polizei die Angelegenheit nach Beendigung der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft.
    Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird.
    Bei Körperverletzung hat der Geschädigte meist vorher Anzeige bei der Polizei gestellt. Bei Mord logischerweise nicht, da läuft das automatisch.


    Der Geschädigte, hier Lena, kann als Nebenkläger auftreten. Sollte die Anklage fallen gelassen werden oder das Verfahren aus welchen Gründen auch immer (z.b Geringfügigkeit) eingestellt werden, kann der Geschädigte im Wege der Zivilklage seinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen.



    Das stimmt so nicht ganz. Die einfache Körperverletzung ist ein Privatklagedelikt. Das bedeutet, dass die Verletzte die Anklage auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht erheben kann. Es liegt dann, im Gegensatz zur Nebenklage, keine öffentliche Anklage vor.
    Die Staatsanwaltschaft erhebt bei Privtklagedlikten nur Anklage, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.Solche Gründe sind in § 230 StGB beispielhaft aufgezählt. Das Verfahren kann also auch durch die Staatsanwaltschaft auch eingestellt werden, wenn das Merkmal der Geringfügigkeit nicht gegeben ist, ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolguing jedoch nicht vorliegt.


    Tötungsdelikte werden immer von Amts wegen verfolgt.

  • Da Lena das ganze 3 Monate nach der Tat macht, ist das eher Rache,als Gerechtigkeit.


    Lena hat meines Wissens nur die Produktionsfirma von GNTM wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt. Dazu musste sie warten, bis sie entgültig rausgeflogen ist. Vielleicht wollte sie ja auch unbedingt einen Vertrag bei OneEins haben. :schulterzuck:

  • Lena hat meines Wissens nur die Produktionsfirma von GNTM wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt. Dazu musste sie warten, bis sie entgültig rausgeflogen ist. Vielleicht wollte sie ja auch unbedingt einen Vertrag bei OneEins haben. :schulterzuck:



    Was absolut lächerlich ist. Oder hat sie alle Mädels verklagt,die ihr nicht geholfen haben? Wer hat wohl näher bei Lena gesessen/gestanden? Kameramann und Tonfuzzi oder die Mädels??


    So oder so, verklagen kann man alles und jeden. Lena könnte auch Karl Lagerfeld verklagen, dass er ihr nicht geholfen hat. Wird nur halt direkt eingestellt.
    Das wird bei in diesem Fall genauso sein. Maximal wird, weil es in der Presse war,ein Anhörbogen verschickt an die Leute vor Ort. Danach wirds direkt eingestellt.

  • Lena hat meines Wissens nur die Produktionsfirma von GNTM wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt. Dazu musste sie warten, bis sie entgültig rausgeflogen ist. Vielleicht wollte sie ja auch unbedingt einen Vertrag bei OneEins haben. :schulterzuck:


    Kaum. Unterlassene Hilfeleistung ist nämlich eine Straftat, aber anders als die einfache Körperverletzung kein Privatklagedelikt. Man kann jemanden wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen, aber nicht verklagen.

  • Was absolut lächerlich ist. Oder hat sie alle Mädels verklagt,die ihr nicht geholfen haben? Wer hat wohl näher bei Lena gesessen/gestanden? Kameramann und Tonfuzzi oder die Mädels??


    So oder so, verklagen kann man alles und jeden. Lena könnte auch Karl Lagerfeld verklagen, dass er ihr nicht geholfen hat. Wird nur halt direkt eingestellt.
    Das wird bei in diesem Fall genauso sein. Maximal wird, weil es in der Presse war,ein Anhörbogen verschickt an die Leute vor Ort. Danach wirds direkt eingestellt.


    Was absolut lächerlich ist. Oder hat sie alle Mädels verklagt,die ihr nicht geholfen haben? Wer hat wohl näher bei Lena gesessen/gestanden? Kameramann und Tonfuzzi oder die Mädels??


    So oder so, verklagen kann man alles und jeden. Lena könnte auch Karl Lagerfeld verklagen, dass er ihr nicht geholfen hat. Wird nur halt direkt eingestellt.
    Das wird bei in diesem Fall genauso sein. Maximal wird, weil es in der Presse war,ein Anhörbogen verschickt an die Leute vor Ort. Danach wirds direkt eingestellt.



    Du bringst hier Zivil- und Strafrecht völlig durcheinander. Eine Verfahrenseinstellung kommt nur auf dem Gebiet des Strafrechts in Betracht.
    Wenn Lena die Produktionsfirma auf Schadenersatz verklagt hat, ist das eine zivilrechtliche Klage. Wenn es hier um ein Unterlassen von gebotenen Maßnahmen gehen soll, muss Lena bzw. ihr Anwalt vorgetragen haben, dass den Angestellten der Firma ihr gegenüber Sicherungs- oder Gefahrabwendungspflichten oblagen. Solche Pflichten sind in Bezug auf die anderen Teilnehmerinnen aber nicht denkbar. Sie entstehen inicht dadurch, dass sich jemand in der Nähe aufhält.

  • Und die sicherungs- und gefahrabwendungspflichten sind doch sicher darauf bezogen, dass Lenas Eltern ihr Minderjähriges Kind für die Zeit der Aufzeichnung in die Hände der Produktion gegeben haben und erwarten konnte, dass es für die Zeit des Aufenthaltes sicher dort untergebracht ist und nicht auf die konkrete hilfeunterlassung zur Zeit des Vorfalls bezogen.

  • Und die sicherungs- und gefahrabwendungspflichten sind doch sicher darauf bezogen, dass Lenas Eltern ihr Minderjähriges Kind für die Zeit der Aufzeichnung in die Hände der Produktion gegeben haben und erwarten konnte, dass es für die Zeit des Aufenthaltes sicher dort untergebracht ist und nicht auf die konkrete hilfeunterlassung zur Zeit des Vorfalls bezogen.


    Dazu geht aus den Meldungen nichts hervor. Ob Lena der Produktion ein Organisationsverschulden vorwirft, durch das sie gefährdet wurde oder ob es darum geht, dass nicht oder zu spät eingegriffen wurde, als Jasmin sie angriff, wissen wir nicht. Ich könnte mir eigentlich eher letzteres vorstellen, da ja schon in den Medien thematisiert wurde, wie lange es dauerte, bis jemand von der Produktion dazwischen ging.

  • Na ja, ich stell mir das so vor: wenn ich bei einen Unfall mit der Handykamera draufhalte, statt zu helfen, kann ich auch angezeigt werden. Zudem es sich bei GNTM um ein um kommerzielle Interessen handelt. Und es war ihnen ja nicht zu blöde, die Szene geschwärzt zu senden und es vorher groß überall anzukündigen.
    Die Quote war für Pro Sieben besser als sonst: 2,52 Millionen sahen den Schlagabtausch zur besten Sendezeit. (Quelle: F.A.Z.)
    Die anderen Kanditatinnen kann man meiner Meinung nach nicht zur Verantwortung ziehen. Es ging wahrscheinlich alles ganz schnell und sie sind auch nicht verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen (sich z.B. von eine wild gewordenen Jasmin niederstrecken zu lassen).

  • Und die sicherungs- und gefahrabwendungspflichten sind doch sicher darauf bezogen, dass Lenas Eltern ihr Minderjähriges Kind für die Zeit der Aufzeichnung in die Hände der Produktion gegeben haben und erwarten konnte, dass es für die Zeit des Aufenthaltes sicher dort untergebracht ist und nicht auf die konkrete hilfeunterlassung zur Zeit des Vorfalls bezogen.


    Das könnte man geltend machen, wenn jemand fremdes von ausserhalb reingestürmt wäre und Lena attakiert hätte.Da die Attacke von Jasmin kam, kann die Produktion gar nichts dafür.
    Du kannst auch nicht ein zB Restaurant, was die Sicherheit seiner Gäste garantiert dafür verantwortlich machen, wenn die Ehefrau beim Essen ihren Mann die Sektflasche auf den Kopf haut.